Corona-Regelungen ab dem 13.01.2022

Wir bitten um Beachtung der ab dem 13.01.2022 eintretenden Corona-Regelungen für den Sportbetrieb:

Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW
Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:

  • Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
  • Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
  • Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen
  • Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt

Weiterführende Infos sowie eine Übersicht siehe LSB NRW: https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-was-gilt-fuer-den-sport

Wir möchten darauf hinweisen, dass der Zusatz “Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich” laut §2 (10) der CoronaSchVO vom 11.01.2022 nur durch geschultes Personal möglich ist. Da dies für uns als Sportverein nicht zutrifft, sind alle “Nicht-Geboosterten” Sportler*innen dazu verpflichtet einen “Bürgertest” durchführen zu lassen und den negativ Nachweis vor Beginn des Sporttreibens vorzuzeigen. 

 

Ausführliche Infos unter: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2022-01-11_coronaschvo_vom_11.01.2022_lesefassung_mit_markierungen.pdf

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