Vorstand
Zu den Aufgaben des geschäftsführenden Vorstands gehören: Bestimmung der Richtlinien der Vereinsarbeit, Verwaltung des Vereinsvermögens, Entscheidung über Zusatzbeiträge der Abteilungen, Überwachung der ordnungsgemäßen Führung der Abteilungs-Handkassen, Erstellung der Vereins-Buchhaltung, Führung des Mitgliederverzeichnisses, Erstellung des Haushaltsplans, Entgegennahme der Berichte der Abteilungsleiter, Abteilungs-Kassenwarte und Abteilungs-Jugendwarte, Schließung von Verträgen mit Dienstleistern und Lieferanten, Schließung von Verträgen mit Trainern und Übungsleitern, Erstellung von Berichten zur Vorlage anlässlich der Mitgliederversammlung, Entscheidung über den Ausschluss von Mitgliedern, Ernennung von Ehrenmitgliedern, Beantragung und Verleihung von Auszeichnungen und die Übernahme und Entscheidung unaufschiebbarer Angelegenheiten, für die andere Organe des Vereins zuständig wären. Die Genehmigung des jeweiligen Organs des Vereins ist nachträglich einzuholen.
Alle Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig und erhalten keine Vergütung.